Betriebliche Vorsorge

Die Betriebliche Vorsorge nimmt aufgrund der anhaltenden und noch kommenden Pensionsproblematik einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Aber auch die persönliche Steuerbelastung muss einem zum Nachdenken anregen, wie man das Optimum an steuerlichen Möglichkeiten für sich selbst ausschöpfen kann.

Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater können wir eine Lösung anbieten.

Zukunftsvorsorge für Arbeitnehmer
Als Dienstgeber kann man für seine Dienstnehmer, entsprechend dem §3Zi15 EStG, für eine Zukunftsvorsorge einen Betrag von max. EUR 300,- p.a. aufwenden.

Die Aufwendungen sind voll als Betriebsausgabe absetzbar und fließen den Dienstnehmern letztendlich netto zu!

Abfertigung
Die Neuregelung der Abfertigung durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wirft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Fragen auf und verlangt Entscheidungen.

Eine persönliche Beratung ist hier empfehlenswert.

Pensionskasse
Ein Unternehmen/Praxis kann für Dienstnehmer Beiträge an Pensionskassen bezahlen. Diese Zusagen sind schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich abzugeben. Die Beitragspflicht des Unternehmers endet mit dem Ausscheiden des Dienstnehmers aus dem Unternehmen.

Der als Betriebsausgabe absetzbare Betrag ist mit 10% des Jahresbruttoeinkommens pro Dienstnehmer limitiert.

Bei Pensionsantritt erhält der Dienstnehmer direkt von der Pensionskasse eine lebenslängliche Rente mit Witwenübergang (Witwenübergang muss vereinbart werden).

Pensionszusage
Diese Form von Zusage gilt hauptsächlich für Geschäftsführer und leitende Angestellte einer GmbH. Auch hier ist es wiederum so, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage für eine Leistung (Betriebspension)abgibt. Diese Zusage kann bis zu 80% des letzten Aktivbezuges betragen.

Diese Pensionszusage kann zusätzlich eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenpension umfassen.

Hier ist ein persönliches Beratungsgespräch und die Einbeziehung Ihres Steuerberaters unumgänglich!